
Mit den Transparenzpflichten des EU AI Acts wird das Thema für Radiosender, Audiovermarkter und Werbetreibende konkret. Ab 2. August 2026 greifen in der EU Transparenzpflichten aus dem AI Act. Bestimmte KI-generierte oder stark KI-manipulierte Inhalte, insbesondere sogenannte Deepfakes, müssen für Nutzer erkennbar gemacht werden. Das betrifft ausdrücklich auch Audioinhalte.
Während bei Videos einfach ein Hinweis eingeblendet werden kann, steht die Audiobranche vor einer besonderen Herausforderung: Wie kennzeichnet man KI-generierte Stimmen in einem rein auditiven Medium?
Die Diskussion reicht von akustischen Hinweisen über Metadaten bis hin zu Branchenstandards für Audio- und Radiowerbung. Konkrete Lösungen könnten sein: KI-generierte Stimmen durch einen kurzen akustischen Hinweis kenntlich machen, gleichzeitig über Kennzeichnungen in den Metadaten digitaler Audioangebote nachdenken.
Die Branche arbeitet an gemeinsamen Standards für Podcasts, Streaming-Audio und Radio sowie an einheitlichen Symbolen und Kennzeichnungssystemen, die für Hörerinnen und Hörer leicht verständlich sind.
Spannend finde ich dabei vor allem eine Frage:
Wie viel Transparenz braucht der Hörer und wie viel Kennzeichnung verträgt die Audio-Werbung?
Die kommenden Monate dürften zeigen, ob sich hier ein neuer Standard für Radio, Podcasts und digitale Audioangebote etabliert. Während Deutschland vor allem über die praktische Umsetzung im Radio diskutiert, könnte Frankreich aufgrund seiner traditionell strengeren Transparenzkultur zu den Ländern gehören, die eine besonders sichtbare Kennzeichnung von KI-Werbung fördern.
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Quellen: EU AI Act Transparenzpflichten und aktuelle Diskussionen der Audiobranche.
